Bürgerbegehren gegen Windkraft in Münster und Haintchen nicht zulässig

Zu diesem Ergebnis kommt der Hessische Städte- und Gemeindebund nach Prüfung der eingereichten Unterlagen

Die Gemeindevertretung hat am 8. Juni 2022 mehrheitlich beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, mit den Betreibern der geplanten Windparkanlagen in Münster bzw. Haintchen einen Grundstücksnutzungsvertrag abzuschließen. Fünf Tage später teilten die CDU- und FWS-Fraktionen mit, dass Bürger der Gemeinde ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss durchführen. Diese beiden Bürgerbegehren wurden Bürgermeister Subat am 2.8.2022 übergeben.

Dem Gemeindevorstand obliegt es, diese Bürgerbegehren zu prüfen. Dies ist inzwischen erfolgt. Lt. HSGB (Hessischer Städte- und Gemeindebund) sind die Bürgerbegehren nicht zulässig. In seiner Sitzung am 5.10.2022 hat die Gemeindevertretung nun hierüber zu entscheiden. Bei der Entscheidung bestehe lt. HSGB kein Ermessensspielraum.

Als Begründung nannte der HSGB, dass beim Kostendeckungsvorschlag auch der Verzicht auf mögliche Einnahmen zu berücksichtigen ist. Im vorliegenden Fall wurde jedoch lediglich auf die mögliche Errichtung eines Photovoltaik-/Solarprojekts verwiesen, ohne dass hier konkrete Angaben über den zu erzielenden Einnahmen gemacht wurden.

Darüber hinaus fehlen beim Bürgerbegehren bzgl. des Windparks Münster die nötige Anzahl an Unterschriften, da 25 der Unterschriften nicht gültig sind.

Angemerkt hat der HSGB, dass bei den Bürgerbegehren nicht ausreichend auf zwangsläufige Folgekosten, wie den Verzicht auf Einnahmen und die Kosten einer erzwungenen Alternativmaßnahme berücksichtigt wurden. Durch eine Änderung der Verträge entstehen der Gemeinde Einnahmeausfälle und eine zusätzliche Deckungslücke im Haushalt, die geschlossen werde müsse, sagt der HSGB.

Weitere Informationen und die Stellungnahme des HSGB sind im Rats-Info-System der Gemeinde öffentlich gemacht (hier klicken).