Die Gemeindevertretung hat am 8. Juni 2022 mehrheitlich beschlossen, den Gemeindevorstand zu beauftragen, mit den Betreibern der geplanten Windparkanlagen in Münster bzw. Haintchen einen Grundstücksnutzungsvertrag abzuschließen. Fünf Tage später teilten die CDU- und FWS-Fraktionen mit, dass Bürger der Gemeinde ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss durchführen. Diese beiden Bürgerbegehren wurden Bürgermeister Subat am 2.8.2022 übergeben.
Dem Gemeindevorstand obliegt es, diese Bürgerbegehren zu prüfen. Dies ist inzwischen erfolgt. Lt. HSGB (Hessischer Städte- und Gemeindebund) sind die Bürgerbegehren nicht zulässig. In seiner Sitzung am 5.10.2022 hat die Gemeindevertretung nun hierüber zu entscheiden. Bei der Entscheidung bestehe lt. HSGB kein Ermessensspielraum.
Als Begründung nannte der HSGB, dass beim Kostendeckungsvorschlag auch der Verzicht auf mögliche Einnahmen zu berücksichtigen ist. Im vorliegenden Fall wurde jedoch lediglich auf die mögliche Errichtung eines Photovoltaik-/Solarprojekts verwiesen, ohne dass hier konkrete Angaben über den zu erzielenden Einnahmen gemacht wurden.
Darüber hinaus fehlen beim Bürgerbegehren bzgl. des Windparks Münster die nötige Anzahl an Unterschriften, da 25 der Unterschriften nicht gültig sind.
Angemerkt hat der HSGB, dass bei den Bürgerbegehren nicht ausreichend auf zwangsläufige Folgekosten, wie den Verzicht auf Einnahmen und die Kosten einer erzwungenen Alternativmaßnahme berücksichtigt wurden. Durch eine Änderung der Verträge entstehen der Gemeinde Einnahmeausfälle und eine zusätzliche Deckungslücke im Haushalt, die geschlossen werde müsse, sagt der HSGB.
Weitere Informationen und die Stellungnahme des HSGB sind im Rats-Info-System der Gemeinde öffentlich gemacht (hier klicken).
Es ist sehr bedauerlich, dass eine Partei die sich jung nennt, meines Erachtens demokratische Interessen von Bürger mit Nichtachtung zerstört.
Da braucht man sich über Politikverdrossenheit in der Bevölkerung nicht zu wundern.
Zweidrittel von Münster haben sich für ein Bürgerbegehren ausgesprochen, die Verträge zumindest für Natur und Bürger zu prüfen und nachbessern zu lassen.
Diese Partei versteckt sich scheinbar hinter zweifelhaften und diskussionswürdigen Angaben der HSGB und stimmt gegen die Möglichkeit auf einen Bürgerentscheid.
Schade, dass hier nicht ehrlichlich angegeben wurde, dass
– ledigilich ein Stimme fehlte.
– deutlich mehr Stimmern gekommen wären wenn nicht gerade Urlaubszeit war und der volle Zeitraum nicht genutzt werden konnte
– dass bei den 25 ungültigen Einträgen die Unterschriften fehlten. Sprich der Wille war da, bedauerlicherweise gab es form Fehler.
Kostendeckungsvorschlag–> Mal den folgenden Satz auf der Zunge zergehenlassen 🙂
“Allerdings sollten keine allzu hohen Anforderungen an einen solchen Vorschlag gestellt werden (Hessische Gemeindeordnung – Kommentar von Gerhard Schneider und Wilhelm Jordan, mit Verweis auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 25.10.1976) ”
Wie sollen bitte, eine genaue Kostenkalkulation noch auf der sowieso völlig überbrachteten Unterschriftenliste passen.
Ich vermute, dass diese Partei Angst davor, dass Ihre Entscheidung nicht von der Mehrheit der Bevölkerung getragen wird.
Für mich ist es ein trauriger Tag für die Demokratie.
Da wurde ja ein Kommentar gelöscht. Scheinbar gibt es bei der UWE keine Meinungsfreiheit und es wird zensiert. 😉
Scheinbar kann diese Partei nicht mit Kritik umgehen und zensiert fleißig scheinbar unerwünschte Kommentare.
Lieber Herr Bahn, wie kommen Sie darauf, dass wir Sie zensieren? Wir haben bislang alle Ihre Beiträge ungekürzt und unkorrigiert veröffentlicht – diese Möglichkeit bieten Ihnen nicht allzu viele “Parteien” (wir sind eine Wählervereinigung, aber das nur nebenbei) in unserer Gemeinde.
Auch wurde Ihr Kommentar zu dem Artikel zu keiner Zeit gelöscht. Er war schlicht noch gar nicht freigeschaltet.
Wir begrüßen Kommentare ausdrücklich, auch dann, wenn sie nicht unsere Ansichten widerspiegeln. Bei uns kann jeder seine Meinung äußern, das gehört zu unserem Grundverständnis!
Da wir uns ausschließlich ehrenamtlich in unserer Freizeit für das Wohl der Bürger und der Gemeinde engagieren, ist es sicher nicht zu viel verlangt, weniger als 24 Stunden Geduld aufzubringen, bis Kommentare freigeschaltet werden.
Bitte bleiben Sie sachlich und fair.
Beste Grüße
Frank Noll
(UWE)
Sehr geehrter Herr Noll, ich bitte Sie in aller Form um Entschuldigung, für den Vorwurf der Zensur.
Es war nur seltsam, dass meine Einträge bei mir zu Hause eine Zeitlang sichtbar waren und dann verschwunden.
Schiebe diese Angelegenheit auf die Cache-Funktion des Browsers.
Sie dürfen gerne die beiden Vorwürfe der Zensur löschen. Ich sehe es als Betreinung eines Missverständnisses.
Grüße N.Bahn