Es ist eine an sich gute Idee der EU, das europäische Datenrecht neu zu regeln und den Verbraucher bzw. Nutzer besser zu schützen. Aber wohl kaum jemand in Brüssel ahnte vor zwei Jahren, als die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht wurde, welches Monster man dort gebar und was es für Folgen haben würde. Hat man an die Kleinunternehmen, Vereine und Verbände gedacht? Oder hatte man bei der Gesetzgebung nur die Global Player Facebook, Google, Amazon usw. im Blick?

Nicht nur kleinere Vereine raufen sich derzeit die Haare. Auch größere Unternehmen sehen sich vor enorme Probleme gestellt. Die Angst geht um, etwas falsch zu machen und hohe Abmahngebühren oder Strafen zahlen zu müssen. Ob die Befürchtungen berechtigt sind, wird sich zeigen. Jedenfalls hat man den Ehrenamtlichen bereits jetzt einen Bärendienst erwiesen und muss später keine Krododilstränen zu vergießen, wenn das Engagement für Vereine und Verbände weiter zurückgeht. Aber vielleicht wird auch hier nicht so heiß gegessen, wie gekocht wurde.

Die Freien Wähler im EU-Parlament versuchen jetzt auf die Problematik aufmerksam zu machen. Jedoch reichlich spät und ein wenig banal. Wenn’s jedoch die Aufmerksamkeit erhöht und insofern der Sache dient, dann gut.

Alle Beteiligten könnten sich zurücklehnen, denn welcher normale Mensch wird schon einen kleinen Verein wegen einer kleinen Unzulänglichkeit in seiner Datenschutzerklärung abmahnen? Wären da nicht Anwälte und Abmahnvereine, deren Geschäftsinhalt genau darin besteht. Und nicht selten sind die Mitglieder dieser Abmahnvereine Anwälte, die dann später den eigentlichen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen. Hierüber sollten sich die Gesetzgeber mal Gedanken machen.

Frank Noll

Hier gibt es die Verordnung als PDF zum Download

 

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