Wie in anderen Bundesländern, fördert auch Hessen seit 1. Mai Vereine, um die finanziellen Folgen der Corona-Virus-Pandemie abzufedern, Soforthilfe bis zu 10.000 EUR je Verein können beantragt werden für

  • Nachwuchsarbeit
  • Mieten / Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
  • Instandhaltungen
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno- und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Weitere Infos unter https://wissenschaft.hessen.de/corona-vereinshilfe

Für gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, gibt es ein ergänzendes Förderprogramm.

Dabei ist zu beachten, dass der Verein in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage und/oder einen Liquiditätsengpass geraten ist. Finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, werden davon nicht abgedeckt.

Detaillierte Informationen hierzu unter https://innen.hessen.de/sport/corona-hilfe-fuer-sportvereine

Weitere Möglichkeiten zu Förderungen für hessische Unternehmen, Existenzgründer, Landwirtschaft, Verbände oder auch Privatpersonen finden sich in der Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU (hier klicken).