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Bei der Lektüre des Zeitungsartikels „Medizinisches Zentrum: Abeco sagt ab“ am 6.5.2016 in der NNP ist bei einigen Bürgern der Eindruck entstanden, UWE habe dies durch seinen Antrag bewirkt. Dies ist der Ehre nun wahrlich zuviel. UWE hat und hatte nie die Absicht, bei den uns derzeit vorliegenden mageren Informationen, Partei für den einen oder den anderen Investor zu ergreifen. Der Antrag von UWE (hier im Original) macht dies deutlich. UWE möchte die unglückliche Entscheidungsfindung Ende vergangenen Jahres, mit der UWE rein gar nichts zu tun hatte, auf möglichst kurzem zeitlichen Wege neu aufrollen.

Ein Bürgerentscheid könnte frühestens im Oktober stattfinden und würde den Bau des Medizinischen Zentrums weiter verzögern. Und einen Erfolg dieses Bürgerentscheids darf man aufgrund der besonderen Situation in Selters – mit einer aus bekannten Gründen niedrigen Wahlbeteiligung – aus gutem Grund bezweifeln.

Auf der Gemeindevertretersitzung am 9.5.2016 hofft UWE, dass die Bürger endlich genauere Informationen zu diesem Thema und einer möglichen Alternative erhalten.

 

Der Antrag von UWE im Wortlaut:

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Errichtung eines medizinischen Zentrums in Selters (Taunus) im Bereich der B8 (Drucksache GVE/2016/030511) vom 16.12.2015

Begründung:

Es besteht offensichtlich allseits der Wille, ein medizinisches Zentrum in Selters zu etablieren. Durch die inzwischen verfahrene Situation entstehen viele Lösungsoptionen, die meist langwierige Abläufe und zahlreiche Verfahrensschritte vermuten lassen.

Es scheint auch Einvernehmen darüber zu herrschen, dass weitere Verzögerungen dem Projekt schaden und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Investoren das Interesse verlieren und die niedergelassenen Ärzte abwandern könnten.

Zudem sieht sich unsere Fraktion aufgrund der vorliegenden Informationen derzeit nicht in der Lage zu beurteilen, ob die getroffene Entscheidung der sachlich richtige Beschluss gewesen ist.

Würde das Bürgerbegehren abgewiesen werden, kommt aber automatisch dieser Beschluss zum Tragen. Weiter ist in diesem Fall damit zu rechnen, dass die Bürgerinitiative Rechtsmittel einlegt, was zu weiteren Verzögerungen führen würde. Wird dem Bürgerbegehren stattgegeben, ist mit mehreren Monaten Verzug zu rechnen und anschließend könnte die Entscheidung fallen, dass der Beschluss aufgehoben wird und das Thema neu aufgerollt werden muss.

Insgesamt ist die Situation so verfahren, dass wir es für die schnellste und transparenteste Lösung halten, den Beschluss umgehend aufzuheben und das Anliegen neu aufzurollen. Dies käme sowohl den Investoren entgegen, die um Zeit für weitere Ausführungen gebeten haben, als auch den Gemeindevertretern, die sich für unzureichend informiert halten, ebenso der Initiative, die ohnehin die Aufhebung erreichen will und zu guter Letzt den Bürgern, die mehr Transparenz bei der Entscheidungsfindung wünschen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann durch dieses Vorgehen die kritische zeitliche Komponente erheblich verkürzt werden, was auch den Investoren und Ärzten entgegen kommt. Bei zügiger Bearbeitung durch die Gremien wäre eine Entscheidung in angemessen kurzer Zeit herbeizuführen und ein weiteres Bürgerbegehren zum gleichen Thema wäre äußerst unwahrscheinlich, vor allem, wenn die Abwicklung transparenter erfolgt und alle Sachfragen vor dem Beschluss geklärt werden. Zudem können die Kosten für das Wahlverfahren eingespart werden, die bei einem Bürgerentscheid zu tragen wären.