Kindertageseinrichtungen – Änderungen ab 01.08.2018

Ab dem 01.08.2018 werden in der Gemeinde Selters (Taunus) alle Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt mit einer durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit von bis zu 6 Stunden vom Kostenbeitrag freigestellt.

Die Höhe der Landesförderung hierfür beträgt monatlich 135,60 € pro Kind.
Die Freistellung erfolgt – analog der Verfahrensweise bei der Jugendhilfestatistik zum Stichtag 01.03. bzw. beim RP Kassel – ab dem auf den Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres folgenden Monat.
Beispiel: Vollendung des dritten Lebensjahres am 10. Oktober
→ Freistellung ab 01. November
Betreuungszeiten, die über durchschnittlich 6 Stunden pro Tag hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von 22,60 € berechnet.

Außerdem wird für Ü3-Kinder im Kindergartenbereich (altersübergreifende- und Kindergartengruppen) ein 30-Stunden-Modell eingeführt.

Übersicht über Modelle und Beitragsberechnung für Ü3-Kinder ab 01.08.2018:
a) in altersübergreifenden- und Kindergartengruppen:
Modell Betreuungsumfang
h/W
Betreuungsumfang
Ø h/T
Stundensatz
/ tägl. Betreuungsstd.
Monatsbetrag Beitrag nach
Freistellung
K 25 Std. 5 22,60 € 113,00 € 0,00 €
L 30 Std. 6 22,60 € 135,60 € 0,00 €
M 35 Std. 7 22,60 € 158,20 € 22,60 €
G 44,75 Std. 8,95 22,60 € 202,27 € 66,67 €

 

b) in Krippengruppen:
Modell Betreuungsumfang
h/W
Betreuungsumfang
Ø h/T
Beitrag pro Monat abzgl. Landesförderung Beitrag nach
Freistellung
K 25 Std. 5 113,00 € 135,60 € 0,00 €
M 35 Std. 7 158,20 € 135,60 € 22,60 €
G 44,75 Std. 8,95 202,27 € 135,60 € 66,67 €

 

Quelle: Gemeinde Selters/Taunus