Der Gemeindevorstand hat in der vergangenen Woche mehrheitlich beschlossen, das Freibad in Niederselters unter zahlreichen Auflagen zu öffnen.

Dieser Entscheidung waren mehrere Sitzungen diverser Ausschüsse und des Gemeindevorstandes vorausgegangen. Die UWE-Fraktion hat sich immer wieder mehrheitlich gegen ein solches Vorhaben ausgesprochen, mit dem Verweis, dass es unter den vorgesehenen Umständen ganz einfach keinen Sinn macht, unser Freibad zu öffnen. Berechtigterweise werden sich nun viele unserer Bürger fragen, warum wir diese sicherlich nicht gerade populäre Auffassung vertreten. Genau aus diesem Grund und weil für uns das Thema “Transparenz” bei unserer täglichen politischen Arbeit eine gewichtige Rolle spielt, möchten wir nachstehend unsere Sichtweise zu diesem Thema näher erläutern.

Gemäß den Vorgaben der Hessischen Landesregierung vom 15.06.2020 hatte unser Schwimmmeister, Herr Petrich, eine Ausarbeitung vorgelegt, unter welchen Umständen ein Badebetrieb möglich seien könnte. Dieser Maßnahmenkatalog wurde jedem einzelnen Mandatsträger vorgelegt, damit er sich seine entsprechende Meinung bilden konnte – ob er für oder gegen eine Schwimmbadöffnung stimmen will. Nachstehend Auszüge dieses Maßnahmenkataloges:

Oberstes Gebot ist, dass mindestens 5qm (2,25m x 2,25m) pro Gast sowohl auf der Wiese als auch im Wasser und den Funktionsbereichen vorzuhalten sind. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur allein, in Gruppen von höchstens 10 Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerdem haben weiterhin die allgemeinen Hygienestandards Bestand.

So weit, so gut.

Wie von Herrn Petrich weiter vorgeschlagen, sollte die kleinere Fläche, d.h. die vorhandene Wasserfläche, als Bemessungsgrundlage für die erlaubte Besucherzahl herangezogen werden, wobei bei einer Gesamtwasserfläche von 750 qm dementsprechend Platz für 150 Badegäste vorhanden wäre. Selbstverständlich wäre bei dieser rein rechnerisch ermittelten Zahl die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands nicht möglich, so dass man im Schwimmbecken nur stehen könnte, ohne sich zu bewegen! Deshalb sollte die von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen in ihrem Pandemieplan erwähnte 1/3 – 2/3 Regelung zur Anwendung kommen, was bedeutet, dass von den insgesamt 150 Gästen nur 1/3 ins Wasser dürften und somit 2/3 der Badegäste auf der Wiese bleiben müssten. Das hat wiederum zur Folge, dass lediglich 50 Gäste gleichzeitig im Wasser seien könnten. Diese könnten sich dann wie folgt verteilen:

Schwimmerbecken
16 Gäste, auf 2 ” Schwimmautobahnen ” verteilt, mit je maximal 8 Gästen pro Bahn, wobei ein Überholen bzw. das Stehen am Beckenrand verboten sind; die erforderlichen Abstandsregeln sind einzuhalten

Nichtschwimmerbecken
28 Gäste, selbstverständlich ebenfalls unter Einhaltung des entsprechenden Mindestabstands

Planschbecken
5 Kinder, wobei auch hier auf den Mindestabstand zu achten ist

Neben dem Badebetrieb gelten zusätzlich folgende Regelungen:

  • Es ist darauf zu achten, dass jeweils nur 2 Gäste die Toilettenanlagen bei den Männern bzw. den Frauen benutzen
  • Die Warmduschen bleiben geschlossen
  • Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen
  • Die Garderoben- bzw. Wertschließfächer dürfen nicht benutzt werden

Es wird keine Bänke im gesamten Bad geben, d.h., dass diese abmontiert und entsprechend gelagert werden müssen. Kinder bis einschließlich 12 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen aus demselben Hausstand erlaubt. Die bei den Badegästen so beliebten Sprudelbänke sowie die Massagedüsen bleiben aus. Die ebenfalls bei den Kindern sehr beliebte Kinderrutsche und die 1 m Plattform bleiben gesperrt, genauso wie der Beachvolleyplatz. Außerdem ist beim Betreten des Bades im Kassenbereich ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Informationsseite der Gemeindeverwaltung im Selterser Kurier vom 8.7.2020

Zutritt nur mit Vorab-Reservierung

Ferner soll ein Onlinebuchungssystem mit Vorabbezahlung eingeführt werden, wobei selbstverständlich auch die Möglichkeit bestehen soll, Eintrittskarten im Rathaus zu erwerben. Die Gründe hierfür sind, dass auf diese Art und Weise eventuelle Warteschlangen vor der Kasse vermieden und gleichzeitig die jeweiligen notwendigen Daten der Besucher bereits im Vorfeld erfasst werden können. Somit kann man das Freibad nur noch mit vorab gebuchtem Termin betreten. Die Möglichkeit einer Buchung an der Kasse gibt es nicht – ebenfalls keine Saison- bzw. Zehnerkarten. Letztendlich werden noch 2 Zeitintervalle für die Besucher eingeführt, von 10 bis 14 Uhr und von 15 bis 19 Uhr.

Immense Zusatzkosten

Hinzu kommt aber noch ein weiterer wichtiger Aspekt, der in diesem Zusammenhang keinesfalls unerwähnt bleiben darf und der ebenfalls sämtlichen Mandatsträgern vor der Abstimmung bekannt war. All die o.g. Maßnahmen bzw. Vorschriften müssen selbstverständlich auch eingehalten, überwacht und kontrolliert werden! Und was – lieber Leser – ist hierzu notwendig? Selbstverständlich entsprechendes Personal und finanzielle Mittel. Von Seiten der Finanzverwaltung wurden für zusätzliches Personal und weitere Maßnahmen, wie z.B. Desinfektionsmittel, Hygieneständer, Wegebeschilderung etc. entsprechende Mehrkosten in Höhe von ca. EUR 100.000 errechnet. Und wer zahlt diese Rechnung? Richtig, jeder einzelne Steuerzahler unserer Gemeinde, egal, ob er das Schwimmbad nutzt oder nicht.

Was aber in unseren Augen noch schlimmer ist: Diese Mehrkosten müssen nun überplanmäßig gem. § 100 HGO zur Verfügung gestellt werden und dies ist für uns ein absolutes “NO GO” – es gibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Deckung für diese Mehrausgaben. Deshalb hatte auch unser Bürgermeister Bernd Hartmann in einer der vorausgegangenen Haupt- und Finanzausschusssitzungen die anwesenden Mandatsträger noch einmal ausdrücklich auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht, und er wies in diesem Zusammenhang gleichzeitig noch einmal alle darauf hin, dass der Einsatz dieser überplanmäßigen Mittel evtl. dazu führen könne, dass die Grundsteuer B erhöht werden müsse! Deshalb und auf Grund der anderen o.g. Maßnahmen spreche er sich gegen eine Öffnung des Schwimmbades aus.

Keine Deckung im Haushalt

All diese Fakten und die Tatsache, dass die Eröffnung des Freibades erst Mitte Juli herum erfolgen kann – selbstverständlich müssen noch entsprechende Vorbereitungen getroffen werden – lagen auf dem Tisch. Es ist für uns unter diesen Umständen beim besten Willen nicht erklärbar, warum sich die Mehrheit des Gemeindevorstandes für eine Öffnung des Freibades ausgesprochen hat. Für gerade einmal 6 Wochen diesen Aufwand zu betreiben und Steuergelder unserer Bürger auf diese Art und Weise einzusetzen, halten wir für unvernünftig und für nicht angemessen.

Kein unbeschwertes Vergnügen

Für uns steht fest, dass der Besuch unseres Freibades unter diesen Umständen kein unbeschwertes Vergnügen sein wird und – auch das darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben – die Pandemie ist noch nicht vorbei. Auch wir hätten uns gerne anders entschieden, aber es waren ganz einfach die entsprechenden Fakten, die uns dazu veranlasst haben, einer Öffnung zu widersprechen. Warum sich die Vertreter von SPD, FWS und die Mehrheit der Vertreter der CDU anders entschieden haben, bleibt für uns ein Rätsel. Wir können uns diesen Umstand nur so erklären, dass diese Kollegen ganz einfach nicht den Mut hatten, für eine Nichtöffnung zu stimmen und damit Stimmenverluste bei ihren Wählerinnen und Wählern zu riskieren. Hoch lebe der Wahlkampf!?

2 Kommentare

  1. Liebe UWE,

    ich respektiere jede Meinung, doch sollte man die aktuellen Fakten, Regeln und Erlasse kennen und diese kommunizieren. Was ihr hier macht, ist reiner Populismus.

    Viele Bäder zeigen, dass es geht, wie Euer Mitglied Martin Rumpf eindrucksvoll in vielen Posts in den vergangenen Wochen dargestellt hat.

    Wenn man die aktuellen Regeln kennt, sieht wie es andere Freibäder umsetzen, merkt man schnell: „wo ein Wille ist, ist auch ein Weg“ und der muss – je nach Umsetzung auch nicht mit so hohen Mehrkosten verbunden sein.

    Mir persönlich ist es im Übrigen lieber, meine Hand für die Mehrkosten gehoben zu haben, als für viele (von der Bundes- und Landes-DLRG vorhergesagte) Badeunfälle, leider bestimmt einige mit tödlichem Ausgang wie vorletztes Wochenende, passiv mitzuverantworten.

  2. Lieber Rüdiger, was genau meinst du mit dem Begriff “Populismus”? Damit hatte uns bereits die CDU in ihrem Flyer vor einigen Wochen bedacht – wir sind es also fast schon gewohnt. Hier scheint ja Einigkeit bei den “etablierten Parteien” zu herrschen. Anfreunden werden wir uns damit jedoch nicht – egal aus welcher Ecke der Vorwurf kommt. Bezogen auf die von dir erwähnten “Fakten, Regeln und Erlasse” wurden diese doch in dem Beitrag deutlich markiert und erwähnt? Du kannst sie gerne widerlegen. Aber bitte ebenfalls mit Fakten und nicht mit der politischen Allgemeinkeule des “Populismus”. Mit manchen Begriffen sollte man – vielleicht gerade als Sozialdemokrat – eventuell etwas vorsichtiger umgehen. Das empfiehlt die Geschichte. Zitat: “In den 1970er Jahren nannten die amerikanischen Neokonservativen die Ökologie-, Frauen- und Friedensbewegung in den USA populistisch, um sie als antimodernistische, irrationale und regressive Bewegung abzuwerten („zurück in die Steinzeit“ etc.). Neomarxisten dagegen nannten die Politik Margaret Thatchers populistisch. Dieser britischen Premierministerin war es gelungen, die zuvor regierende Labour-Regierung als „Machtblock“ darzustellen und mit Forderungen für „mehr persönliche Initiative und Freiheit“ gegen „die da oben“ abzulösen, obwohl ihre Politik des Sozialabbaus manche ihrer Wähler selbst benachteiligte.” (Quelle: Wikipedia) Nur mal so als Hinweis. Gruß Lo

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